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Die Direktive 89-656 fordert eine Prüfung der im Gebrauch befindlichen Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz a) vor der Inbetriebnahme, b) vor und nach jedem Gebrauch und c) zusätzlich periodisch nach Herstellerangaben bzw. maximal alle 12 Monate durch eine nach DGUV Grundsatz 312-906 sachkundige Person. Die Daten und Ergebnisse der jährlichen Überprüfung müssen protokolliert und für die Kontroll- und Sicherheitsbehörden zugänglich aufbewahrt werden.
Die Prüfungen finden auf Wunsch im Rahmen der Zustandsüberwachung vor Ort statt. Gerne können Sie uns auch Ihre im Gebrauch befindliche PSA (Steigschutzschlitten, Sicherheitsgurt) per Post zusenden.

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